Versicherungen…
… ein leidiges, aber unumgängliches Thema, dass so umfangreich ist, dass man Bücher darüber schreiben könnte.
Wohnmobil-Neulinge sollte wissen, dass sich die Prämie meistens einzig und allein nach dem Neuwert des Fahrzeugs richtet. Die gefahrenen Kilometer spielen nur eine untergeordnete Rolle-
Was jedem klar sein sollte: häufig ist das günstigste Angebot nicht das beste!
Sonderfall Wohnmobil:
Anders als bei einem PKW hängt die Versicherungsprämie eines Wohnmobils vom Neuwert des Fahrzeuges ab. Als „Neuwert“ zählt der Barzahlungspreis zzgl. aller mit dem Wohnmobil fest verbundenen Einbauteile wie z.B. der Markise, Radio, fest eingebautem Navigationsgerät, Rückfahrkamera etc.
Manche Versicherer beziehen Kriterien wie die jährlich gefahrenen Kilometer, die Motorleistung oder das zulässige Gesamtgewicht in die Berechnung mit ein. Bei anderen Gesellschaften spielen diese Angaben keine Rolle.
Zulassung als Erst- oder Zweitwagen?
In den meisten Fällen wird das Wohnmobil als Zweitwagen zugelassen. In der Regel steigt man bei einer Zweitwagenzulassung des Wohnmobils in der Schadensfreiheitsklasse SF3 ein. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise lassen sich Rabatte die mit einem anderen Zweitwagen bereits „erfahren“ wurden auf ein Wohnmobil übertragen. Die Schadensfreiheitsklasse wird individuell von der Versicherung ermittelt.
Anders sieht es aus, wenn das Wohnmobil als Erst-KFZ zugelassen wird. Fahrer, die ihren Führerschein seit mindestens drei Jahren haben, steigen in der Regel bei SF 1/2 ein. Wer den Führerschein noch keine drei Jahre hat, muss bei SF 0 anfangen.
Wohnmobil Versicherung: Vollkasko oder Teilkasko?
Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung deckt eine Vollkaskoversicherung auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug in vollem Umfang ab. So minimiert sie das finanzielle Risiko beispielsweise bei Totalschäden. Zudem sind Unfälle mit Haus- oder Nutztieren, sowie großen Vögeln in der Regel nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Eine Teilkaskoversicherung hingegen deckt nur bestimmte Schäden ab, darunter Sturm-, Hagel- und, Brandschäden, Diebstahl, Glasbruch sowie Wildunfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Fuchs etc.). Als Faustregel kann man sagen: ist es bei einem Totalschaden möglich, das eigene Fahrzeug wieder „aus der Portokasse“ zu ersetzen, kann man auf die teurere Vollkaskoversicherung verzichten.
Die jährliche Ersparnis liegt bei ca. 200 €.
Welche Faktoren können die Prämie der Wohnmobil Versicherung positiv beeinflussen?
- Höhe der Selbstbeteiligung (i.d.R. 150 € Teilkasko und 300 € bzw. 500 € Vollkasko), je geringer die Selbstbeteiligung, desto höher die Prämie
- Material des Reisemobildachs
(GfK oder Durabed-Beschichtungen sind unempfindlicher gegen Hagel) - eingeschränkter Fahrerkreis, vor allem wenn es sich ausschließlich um Familienmitglieder handelt
- kein Fahrer unter 23 Jahren
- Abstellort (Garage oder Scheune sind sicherer als öffentlich zugänglicher Grund)
- für Sommercamper: ggf. Saisonkennzeichen
- Verzicht auf freie Werkstattwahl
- Vergünstigungen für Wohnungs- und Hauseigentümer
- Vergünstigungen für Mitglieder von Automobilclubs
- gesonderte Tarife für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Im Auge behalten:
Die Klausel „Neu für Alt“ sollte nicht im Vertrag stehen. Übersetzt heißt das, dass in diesem Fall nur der Zeitwert des defekten Teils, nicht aber der Neupreis erstattet wird.
Werden Anbauteile wie beispielsweise Fahrradträger oder Markisen nachträglich angebracht, sollte man die Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Sonst kann es sein, dass im Schadensfall keine Regulierung erfolgt.
Zu empfehlen ist zudem ein Schutzbrief. Sollte das Fahrzeug einmal abgeschleppt werden müssen, übernimmt die Versicherung die Abschlepp- und weitere anfallende Kosten wie etwa Hotelübernachtungen.
Wohnmobil Versicherung – ein kleines Resümee:
Bevor man die Wohnmobil-Versicherung abschließt, sollte man sich von möglichst vielen Anbietern Angebote mit den gleichen Rahmenbedingungen einholen. Allerdings darf man sich nicht alleine von günstigen Preisen blenden lassen, sondern muss die einzelnen Leistungen genau miteinander vergleichen. Sonst kann es im Falle eines Schadens zu bösen Überraschungen kommen. Denn: Leider merkt man meist erst im Schadensfall, ob die gewählte Versicherung wirklich gut ist.
Im Zweifel kann man die Hilfe eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen.
Genau wie bei der PKW Versicherung kann man zum 30. November jeden Jahres den Versicherungsanbieter wechseln.