Gas im Wohnmobil – Basiswissen Teil 1: Transport und Sicherheit

Gas ist beim Campen unverzichtbar. Aber gerade als Camping-Einsteiger hat man vielleicht etwas Respekt vor dem Umgang mit der hochentzündlichen Energiequelle. Wenn man ein paar Regeln beachtet ist die Angst aber unbegründet.

In unserer dreiteiligen Serie rund um das Thema „Basiswissen – Gas im Wohnmobil“ erfahrt ihr alles Wichtige und Wissenswerte.

Im ersten Teil der Serie geht es um die Sicherheit und den Transport von Gasflaschen. Hier gibt es immer wieder Unwissen und Gerüchte.
Dabei gibt es sehr klare gesetzliche Vorschriften.

Gas im Wohnmobil – Sicherheit und Transport

Fragen, die häufig auftreten aber klar geregelt sind:

Gibt es einen vorgeschriebenen Stauort?

Ja.

Jedes Wohnmobil hat einen Gaskasten. Der Stauort hat nicht nur praktische Gründe, ein Gaskasten ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmte Normen erfüllen:

Die Gasflaschen müssen sicher in einer Halterung verstaubar sein. Die Halterung muss mit Gurten versehen sein. Die Flaschen dürfen während der Fahrt weder verrücken noch kippen können.

Zudem muss der Gaskasten an der tieften Stelle eine über eine Belüftung verfügen. Die Lüftung muss einen Querschnitt von mindesten 10 cm haben.

Außerdem ist vorgeschrieben, dass der Gaskasten zur Wohnkabine hin absolut dicht ist, sodass kein Gas in den Wohnraum strömen kann.

Die Gasflaschen dürfen ausschließlich im Gasflaschenkasten transportiert werden und müssen während der Fahrt aufrecht stehen und gesichert sein. Außerdem ist es Pflicht, beim Transport die rote Sicherheitskappe auf die Flasche zu setzen.

Während der Fahrt: „Zu“ oder „Auf“?

Immer wieder gibt es Gerüchte, dass während der Fahrt das Gas abgedreht, gar der Gas-Schlauch von der Flasche getrennt sein muss. – Klares: NEIN!

Geräte wie Kühlschrank oder im Winter die Heizung dürfen während der Fahrt von Gas betrieben werden.

Vorgeschrieben hingegen ist, dass bei einem Unfall kein Gas austreten darf, was etwa bei einem Leitungsabriss passieren kann.

Wohnmobile, die ab 2007 gebaut wurden, verfügen alle über einen Crash-Sensor: Ein Crash Sensor ist eine automatische Sicherheitsabsperrung, die im Falle eines Unfalls automatisch abriegelt.

Wohnmobile, die vor 2007 gebaut wurden haben serienmäßig keinen Crash-Sensor. Allerdings kann er nachgerüstet werden.

In Deutschland dürfen im Übrigen gasbetriebene Geräte bei Wohnmobilen, die vor 2007 gebaut und über keinen Crash Sensor verfügen während der Fahrt laufen. Ein Verbot gibt es lediglich in Frankreich.

Gibt es eine Beschränkung, wie viele Flaschen ich transportieren darf?

Ja. In Deutschland sind maximal zwei Flaschen á 11 Kilo zugelassen.
Selbst wenn ihr also zusätzlich (eine) weitere Halterungen(en) in der Heckgarage anbringen und sogar für ausreichend Belüftung sorgen würdet, wäre die Mitnahme ab der dritten Flasche unzulässig.

Weitere Artikel der Serie:

Teil 2: „Die Wahl der passenden Gasflasche“

Teil 3: „Gasflaschen richtig anschließen, Füllstand kontrollieren“

Annalena Bauer
Annalena Bauerhttps://www.ausflugsbox.de
"In Bayern daheim - in der Welt zu Hause". Auch wenn Annalena beruflich viel und gerne weltweit unterwegs ist, gefällt es ihr "dahoam" schließlich doch am Besten. Mit "dahoam" ist allerdings nicht das heimische Wohnzimmer, sondern vielmehr Bayern und der Alpenraum gemeint. Ob zu Fuß oder mit dem Rad - Hauptsache in der Natur!

Ähnliche Beiträge

Weitere Beiträge

6 Dokumente, die auf Reisen ein Backup brauchen!

Die sechs wichtigsten Dokumenten sind: Reisepass bzw. Personalausweis Impfausweis Krankenkassenkärtchen EC- und Kreditkarten (Sperrhotline...

Wohnmobil-Reise durch Süd-Schweden: Falsterbo

Kaum zu glauben, aber ja, das Bild ist tatsächlich in Schweden und nicht in...

Chili con Tofu

Ein feuriger Klassiger aus der Tex-Mex Küche, der  sich auch als perfektes One-Pot Gericht...

Süd-Schweden Rundreise mit dem Wohnmobil

Schweden. Wenn ich an Schweden denke, kommen mir zuerst Pipi Langstrumpf und Michel aus...

Vinci – Wohnmobil-Reise durch die Toskana

Wir haben das hektische Treiben, das wir in den letzten Tagen in den Cinque...

Rote Bete Risotto

Das Rote Bete Risotto ist nicht nur optisch ein Hingucker. Auch geschmacklich ist es...

Beliebte Kategorien

Kommentare

  1. @ Hartmut vom 22.01.2022

    genau diese Frage stelle ich mir auch. ich Finde immer nur :

    „Für den Transport ist die Menge des Gases ausschlaggebend. Sie dürfen in Kraftfahrzeugen Flüssiggasflaschen nur bis 333 kg Nettomasse transportieren.
    Im Pkw dürfen Gasflaschen nur kurzzeitig und ausnahmsweise befördert werden, da hier eine ausreichende Sicherung der Ladung und eine ordnungsgemäße Lüftung nicht gewährleistet werden kann.
    Unsere Hinweise und Empfehlungen an der Stelle: https://blog.gasprofi24.de/transport-von-propangasflaschen-im-pkw/
    Transporieren wie Die Gasflaschen im Gaskasten und sicher ern sie ordendlich, ist die Belüftung gegeben.
    Bei 333 kg wären es ca 66 flaschen a 5KG oder 30 Flaschen a 11kg
    Was ist nun erlaubt?????????????
    und wo steht es geschrieben?????????

    Gruß Thomas

  2. Netter Artikel, leider mit ein paar Widersprüchen.

    Entweder ist der Schlauch von der Flasche zu trennen und die rote Schutzkappe aufzusetzen oder der Schlauch kann angeschlossen bleiben, aber ohne Chrashsensor muss die Flasche zugedreht sein.
    Was ist denn nun richtig?

    Und eine klare Fehlinformation ist, das Wohnmobile ab 2007 immer einen Chrash-Sensor verbaut haben. Dies ist nicht so.
    Es gibt 3 Möglichkeiten der Gasregelung:
    1. Normaler Druckminderer – Betrieb während der Fahrt verboten.
    2. Mono- oder Duocontrol ohne Crash-Sensor – Betrieb während der Fahrt verboten.
    3. Mono- oder Duocontrol mit Crash-Sensor – Betrieb während der Fahrt erlaubt.

    Wie im letzten Absatz richtig erkannt wurde steht die Jahreszahl 2007 für das Jahr, in dem der Betrieb der Gasanlage neu geregelt wurde.
    WoMo und WoWa, die bis 2007 zugelassen wurden dürfen die Gasanlage während der Fahrt in Betrieb nehmen, auch wenn sie keinen Druckminderer mit Chrash-Sensor verbaut haben. Diese „alten“ Gefährte genießen Bestandsschutz.
    Alle WW oder WM ab 2007 dürfen die Gasanlage während der Fahrt nur in Betrieb nehmen, wenn sie einen Druckminderer mit Crash-Sensor verbaut haben.

    Dies sollte besser recherchiert und korrigiert werden. Gerade für einen WoMo Neuling (WW seit 12 Jahren) ist eine solche INformation sehr wichtig.

  3. Ich verstehe die Beschränkung auf zwei Flaschen nicht. In dem PKW darf ich (mit entsprechender Transportsicherung) Gasflaschen transportieren. Z.B. vom Baumarkt zum Haus .
    Ist es tatsächlich so, dass ich in der Heckgarage keine zusätzliche Flasche transportieren darf?

  4. Die Gasflaschen dürfen ausschließlich im Gasflaschenkasten transportiert werden und müssen während der Fahrt aufrecht stehen und gesichert sein. Außerdem ist es Pflicht, beim Transport die rote Sicherheitskappe auf die Flasche zu setzen.
    Zu diesem Satz habe ich doch eine Frage. Wenn die Gasflaschen während des Transports eine rote Sicherheitskappe haben müssen ist es gar nicht möglich die Heizung oder Kühlschrank laufen zu lassen. Der Satz ist verwirrend.
    Vermutlich meint ihr nur die Reserveflasche.

  5. Hallo,
    Der Artikel war sehr hilfreich, weil endlich einmal Fakten zur Sprache kamen.
    Eine Frage bleibt bei mir allerdings noch offen.
    – Dürfte ich eine 5 Kg Gasflasche auf dem Fahrradträger transportiren?
    – wenn ja, welche Halterung wäre dann von nöten?
    Unser Problem ist, das wir in unserem WoMo nur Platz für 1x 11 Kg Gasflasche haben.
    Eine kurze knackige Antwort wäre wünschenswert

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein