Maut oder kostenfrei?

Serie Recht & Regeln in Europa Teil 2/6

Pickerl, Vignette, Straßengebühr, Wegegeld, Infrastrukturabgabe, Maut,…

es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Begriffen. Egal wie man die Abgabe nennt, am Bau und der Instandhaltung des Verkehrsnetzes müssen sich die Nutzer in immer mehr Ländern beteiligen.

Obwohl sich in Europa erst seit den 1990er Jahren die Maut wieder etabliert, ist die Idee nicht neu. Bereits im 11. Jahrhundert fingen germanische Stämme an, Gebühren für die Straßennutzung zu erheben. Schon damals verschlang der Bau neuer Infrastruktur viel Geld.

1Im heutigen Europa gibt es grundsätzlich zwei Systeme, Maut zu kassieren: 

Das eine System ist streckenabhängig, das andere basiert auf dem Kauf einer Vignette.

Bei streckenabhängigen Systemen bezahlt man für die befahrenen Straßenabschnitte. Länder wie Italien, Portugal oder Frankreich verfügen über dieses System. In anderen Ländern, zum Beispiel in Österreich oder der Schweiz kauft man eine Vignette. Diese berechtigt für einen bestimmten Zeitraum die gebührenpflichtigen Straßen des jeweiligen Landes zu befahren.

Europa wäre allerdings nicht Europa, wenn es nicht mindestens so viele Sonderregelungen wie Länder gäbe.

Nachfolgend findet ihr die meisten europäischen Länder mit ausführlichen Informationen zum jeweiligen Gebührensystem.

Mautgebühren in Europa in der alphabetischen Übersicht:

2Albanien

In Albanien gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

3Andorra

In Andorra gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

4Belgien

In Belgien muss generell keine Gebühr für die Straßennutzung bezahlt werden.

Lediglich LKW (Güterverkehr) über 3,5 t zGG müssen seit 1. April 2016 eine Maut bezahlen. Wohnmobile und Gespanne (Personenverkehr) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Einzig kostenpflichtig ist der Liefkenshoek-Tunnel (Verbindung Antwerpen – Bergen op Zum)

Die Kosten für die Durchfahrt richten sich nach Fahrzeughöhe und Zahlungsmittel:

  • Fahrzeughöhe unter 2,5 m- Zahlung per Kreditkarte: 4,95 €- Barzahlung: 6,00 €
  • Fahrzeughöhe über 2,5 m:- Zahlung per Kreditkarte: 17,60 €- Barzahlung: 19,00 €

Weitere Infos unter https://www.liefkenshoektunnel.be/nl (Die Seite ist nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar.)

5Bulgarien

In Bulgarien besteht auf allen Autobahnen und Nationalstraßen Vignettenpflicht.
Die Preise für die Vignetten sind gestaffelt und hängen von der Fahrzeugkategorie und der Aufenthaltsdauer ab.

Fahrzeugkategorien: 
Kategorie III: PKW, Wohnmobile und Gespanne bis 3,5t zGG
Kategorie II: schwere Wohnmobile, Gespanne bis 12t zGG
Kategorie I: Fahrzeuge über 12t zGG

Preise: (Preisangaben in Bulgarischen Lew)
Kategorie III            Kategorie II
1 Tag                             21,00                          21,00
7 Tage (ab Kaufdatum)    15,00                          40,00
1 Monat (ab Kaufdatum)  30,00                          80,00
1 Kalenderjahr                97,00                          808,00

Zudem sind einige Brücken und Tunnel gebührenpflichtig.

6Dänemark

In Dänemark werden keine Autobahngebühren erhoben.

Kostenpflichtig sind lediglich die beiden Brücken „Øresund“ und „Storebaelt“.

Storebælt:

Die Storebælt Brücke (Storebælt = Großer Belt) ist ca. 18 km lang. Sie verbindet die beiden Inseln Fünen (dänisch Fyn) und Seeland (dänisch Sjælland) miteinander.

Gebühren für die Storebælt Brücke:

  • Wohnmobile unter 3,5 t:- unter 6 m: 240 DKK (ca. 35 €)- über 6 m: 365 DKK (ca.50 €)
  •  Wohnmobile über 3,5 t:- unter 10 m: 715 DKK (ca. 100 €)- über 10 m: 1,135 DKK (ca. 160 €)
  •  Gespann: 356 DKK (ca. 50 €)

Das Wohnmobil darf eine maximale Höhe von 2,7 m nicht überschreiten, andernfalls wird es als LKW berechnet. Zudem ist eine Wohnmobilzulassung erforderlich. Fahrzeugschein bitte immer mitbringen.

Øresund:

Die Øresund Brücke ist knapp acht km lang und verbindet die dänische Hauptstadt Kopenhagen mit dem schwedischen Malmö. Diese Region heißt „Öresund“, daher leitet sich der Name der Brücke ab.

Gebühren für die Øresund Brücke:

  • Wohnmobile bis 6m:- 01. Juni bis 31. August: 55 €- übrige Reisezeit: 49 €
  • Wohnmobile über 6m:- 01. Juni bis 31. August: 110 €- übrige Reisezeit: 98 €
  • Gespann:- 01. Juni bis 31. August: 110 €- übrige Reisezeit: 98 €

7Deutschland

Bislang gibt es in Deutschland nur die LKW-Maut.

Lediglich auf drei Straßen müssen PKW, Wohnmobile und Gespanne eine Gebühr bezahlen:

  • Rossfeld-Panoramastraße 16 km lange Höhenstraße im Berchtesgadener Land
    Gebühr für Wohnmobil, Wohnwagen und PKW: 8,00 € pauschal
  • Warnowtunnel bei RostockWohnmobile und Gespanne unter 2,60 m Höhe: 3,70 € im Winter bzw. 5,00 € im SommerWohnmobile und Gespanne über 2,60 m Höhe: 8,20 € im Winter bzw. 10,80 € im Sommer
  • Herrentunnel zwischen Lübeck und TravemündeGebühr für PKW, Wohnmobile und Gespanne: 3,10 € pauschal

8Estland

In Estland gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

9Finnland

In Finnland gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Sogar Kurzfähren (auf Finnisch „Lossi“) sind im Binnenland gebührenfrei. Sie werden als Teil des Straßennetzes angesehen.

10Frankreich

Mautpflicht:

Auf den meisten französischen Autobahnen besteht Mautpflicht. Hinzu kommen Sondermauten auf Schnellstraßen, Brücken sowie für Tunnel und Pässe.

Zusammensetzung der Gebühren:

Die Gebühren richten sich vor allem nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugklasse. Berücksichtigt werden zudem der Aufwand für den Bau bzw. Kosten für die Instandhaltung der jeweiligen Strecke.

In Frankreich gibt es fünf Fahrzeugkategorien:

  • Kategorie 1: Fahrzeuge und Gespanne bis 3,5 t / maximale Höhe 2,00 m
  • Kategorie 2: Fahrzeuge und Gespanne bis 3,5 t / Höhe zwischen 2,01 und 3,00 m
  • Kategorie 3: Gewicht ab 3,5 t / maximale Höhe 3,00 m / maximal 2 Achsen
  • Kategorie 4: Gespann ab 3,5 t / Höhe 3,00 m oder höher
  • Kategorie 5: Motorräder oder Trikes

Durchschnittlich zahlt man pro gefahrenem Autobahnkilometer eine Abgabe von 0,07 €. 

Zahlungsmöglichkeiten:

Bezahlen kann man entweder bar oder mit den gängigen Kreditkarten Visa-, Euro oder Mastercard. Alternativ steht eine elektronischere Gebührenerfassung mittels Chip (sogenannte Télépéage) zur Verfügung. Dieses System rechnet sich allerdings nur für Vielfahrer. Nicht möglich ist es, mit EC- Karte zu bezahlen.

Sondergebühren fallen u.a. für folgende Strecken an:

  • Viadukt von Millau (ca. 2,5 km lange Brücke über den Fluss Tarn) in Südfrankreich: ca. 20 Euro je nach Saison und Fahrzeugkategorie
  • Tunnel du Fréjus und Tunnel du Mont Blanc: knapp 60 €
  • Tunnel du Puymorens ca. 18 €
  • Tunnel Maurice-Lemaire ca. 13 €
  • Tunnel Prado Carénag 2,80 € pauschal – keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und 3,20 m erlaubt
  • Tunnel Prado Sud 1,90 € pauschal – keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und 3,20 m erlaubt!
  • Pont de Normandie: 6,50 €
  • Pont de Tancarville: 3,50 €

Die angegebenen Preise verstehen sich als Richtwerte und sind nur  Durchschnittspreise. Die tatsächlichen Gebühren sind abhängig von der Fahrzeugkategorie.

Weitere Infos unter: http://de.france.fr/de/info/mautgebuehren-frankreich

11Griechenland

Mautpflicht:

In Griechenland besteht grundsätzlich eine Mautpflicht für Autobahnen sowie für manche Schnellstraßen und Stadtautobahnen. Zudem wird für einige Tunnel und Brücken eine Gebühr erhoben. Die Gebühren sind Strecken- und Fahrzeugabhängig.

Für Wohnmobilfahrer ist die Maut in Griechenland höher als für Gespannfahrer. 

Kosten:

Die Mautgebühren für Autobahnen sind sehr unterschiedlich. 

  • Die günstigste Autobahn für Gespannfahrer ist die Verbindung Evzoni – Katerini mit 8 ct. pro Kilometer. Am teuersten ist die Autobahn Katerini – Larisa mit 23 ct. pro Kilometer.
  • Wohnmobilfahrer zahlen zwischen Athen und Lamina 9 ct. pro Kilometer, mit stolzen 0,25 ct/ km schlägt die Verbindung Korinth – Kalamata zu Buche.

Gebührenpflichtige Tunnel (u.a.)

  • Unterwasser-Tunnel Prevezia – Aktio: Gespanne: 3,00 €/ Wohnmobile 5,00 €
  • Artemision Tunnel bei Korinth: Gespanne: 2,50€ / Wohnmobile 5,00€

Gebührenpflichtige Brücken (u. a.)

  • Brücke über den Golf von Korinth: Gespanne: 13,20€ / Wohnmobile: 19,90 €
  • Rion-Antirion-Brücke: Gespanne und Wohnmobile: 19,90 €

Zahlungsmittel:

Eine Vignette gibt es in Griechenland nicht. Bezahlt wird an Mautstationen entweder in bar oder mit Kreditkarte. Bei Bezahlung mit Bargeld sollte man ausreichend Kleingeld (auch Münzen) dabeihaben, um möglichst passend bezahlen zu können.

12Irland

In Irland gibt es insgesamt elf Mautpflichtige Straßen:

  • M50 bei Dublin
  • M1 Gormanston – Monasterboice
  • M3 Clonee – Kells
  • M4 Kilcock – Enfield – Kinnegad
  • M7/M8 Portlaoise – Castletown/ Portlaoise – Cullahill
  • N6 Galway – Ballinasloe
  • N8 Rathcormac – Fermoy Bypass
  • N25 Waterford City Bypass
  • Limerick Tunnel
  • East-Link Bridge
  • Dublin Port Tunnel

Außer der M50 bei Dublin verfügen alle gebührenpflichtigen Straßen über klassische Abfertigungsschalter. An ihnen wird bar (mit „richtigem“ Geld und NICHT mit Kreditkarte) bezahlt. Man kann entweder direkt bei einem Mitarbeiter oder über einen Münzautomaten bezahlen.

Es ist zu empfehlen, das Geld passend dabei zu haben, da häufig nicht rausgegeben werden kann.

Die Straße M50 verfügt über eine automatische Zahlstelle, genannt eToll. Beim Überfahren der Zollstelle wird das Kennzeichen registriert. Bezahlt werden muss bis 20:00 Uhr des Folgetags. 

Bezahlen kann man: 

  • In einem von rund 2000 Shops, die mit dem „Payzone“ Zeichen gekennzeichnet sind
  • Im Internet per Kreditkarte https://www.eflow.ie/i-want-to/pay-a-toll/

Preise:

  • M50 bei Dublin: Wohnmobile und Gespanne: (2t – 10t Eigengewicht) 5,30 €
  • M1 Gormanston – Monasterboice: Wohnmobile und Gespanne: 1,90 €
  • M3 Clonee – Kells: Wohnmobile und Gespanne: 1,40 €
  • M4 Kilcock – Enfield – Kinnegad: Wohnmobile und Gespanne: 2,90 €
  • M7/M8 Portlaoise – Castletown/ Portlaoise – Cullahill: Wohnmobile und Gespanne: 1,90 €
  • N6 Galway – Ballinasloe: Wohnmobile und Gespanne: 1,90
  • N8 Rathcormac – Fermoy Bypass: Wohnmobile und Gespanne: 1,90 €
  • N25 Waterford City Bypass: Wohnmobile und Gespanne: 1,90 €
  • Limerick Tunnel: Wohnmobile und Gespanne: 1,90 €
  • East-Link Bridge: Wohnmobile und Gespanne: 3,50 €
  • Dublin Port Tunnel: Besonderheit: Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen einer Mautpflicht.Je nach Uhrzeit und Wochentage beträgt die Gebühr 3,00 € oder 10,00 €

Weitere Infos:

https://www.eflow.ie/driving-in-ireland. Die Seite ist nur auf Englisch verfügbar.

13Island

In Island werden für die Nutzung der Straßen keine Gebühren erhoben. Autobahnen gibt es nicht.

Gebührenpflichtig ist lediglich ein Unterwassertunnel, der unter dem Fjord Hvalfjarðargöng hindurchführt. Der Tunnel liegt im Westen der Insel nahe der Hauptstadt Reykjavik. Durch die Nutzung des Tunnels spart man knapp 50 km auf dem Landweg ein.

Die Gebühr richtet sich nach der Länge des Fahrzeugs. Im Schnitt bezahlt man umgerechnet etwa 12 €. 

14Italien

Mautpflicht:

Auf nahezu allen italienischen Autobahnen besteht Mautpflicht. Hinzu kommen Sondermauten auf Brücken sowie für Tunnel und Pässe.
Zudem erheben die Städte Mailand und Bologna eine Citymaut. 

Zusammensetzung der Gebühren:

Die Gebühren richten sich vor allem nach der gefahrenen Strecke sowie der Fahrzeugklasse. Berücksichtigt werden zudem der Aufwand für den Bau bzw. die Kosten für die Instandhaltung der jeweiligen Strecke.

Fahrzeugkategorien:

Die Kategorien richten sich nach der Anzahl der Achsen:

  • Zwei Achsen Kategorie A: Fahrzeuge bis 1,3m Höhe, Motorräder
  • Zwei Achsen Kategorie B: Fahrzeuge über 1,3m Höhe (z.B. Campingbusse, Wohnmobile)
  • Drei Achsen: (z.B. Reisebusse, LKW) sowie Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen mit einachsigem Anhänger (Caravans)
  • Vier Achsen: Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen (z.B. LKW-Züge, PKW mit 2-achsigem Anhänger).

Unter  http://www.autostrade.it/en/home lassen sich die Gebühren vorab berechnen. Die Seite ist aktuell nur auf Italienisch und Englisch verfügbar.

Zahlungsweise:

Beim Auffahren auf die Autobahn der Fahrer an einem Automaten ein Ticket. Spätestens beim Verlassen der Autobahn gibt er das Ticket an einer Mautstation wieder ab und bezahlt für den jeweiligen Streckenabschnitt.

Zahlungsmittel:

  • Gezahlt werden kann bar
  • an einigen Orten mit Kreditkarte
  • VIAcard
  • Telepass

Die VIAcard ist eine Prepaid-Karte in Scheckkartengröße. Das Guthaben von 25, 50 oder 75 Euro verfällt nicht. Die VIACard ist bei den meisten Automobilclubs sowie an Mautstellen und Raststätten erhältlich.

Der Telepass lohnt sich für Urlauber eher nicht. Mit einer Grundgebühr von bis zu 35 € pro Jahr ist das System relativ teuer.

Mit Bargeld und der VIAcard kann man überall in Italien bezahlen. Kreditkarten werden – je südlicher man kommt – nicht immer akzeptiert.

Citymaut in Mailand und Bologna:

Wer in Mailand oder Bologna in die Innenstadt fahren möchte, muss eine Citymaut bezahlen.

In Mailand kostet die Einfahrt je nach Schadstoffklasse zwischen 2 und 5 € pro Tag. Sie wird werktags zwischen 7:30 und 19:30 Uhr erhoben.

In Bologna sind nur die verkehrsberuhigten Zonen in der Innenstadt gebührenpflichtig. Das Ticket kostet pro Tag 5 €, unabhängig von der Schadstoffklasse.

Erhältlich sind die Tickets an Kiosken, Zeitschriften- und Tabakläden.

15Lettland

In Lettland wird lediglich für Güterverkehr ab 3,5 t eine Maut erhoben.

Wohnmobile und Caravans dienen dem Personentransport. Daher verkehren sie auch bei einem zGG von über 3,5t mautfrei. 

Lediglich der Kurort Jurmala erhebt zwischen dem 01. April und dem 30.September eine Art „Citymaut“ in Höhe von 2,00 € bei der Einfahrt.

16Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

17Litauen

In Litauen müssen lediglich Güterkraftfahrzeuge (unabhängig vom zGG) sowie Busse ab acht Sitzplätzen eine Gebühr bezahlen. Wohnmobile und Caravans dienen dem Personenverkehr und sind daher von der Maut nicht betroffen.

Lediglich für die Einfahrt in das Territorium des Nationalparks der Kurischen Nehrung ist eine Mautgebühr zu entrichten. Diese Richtet sich nach Art des Fahrzeugs und Jahreszeit.

Preise für die Einfahrt mit Wohnmobil oder Gespann:

  • 20.06. – 20.08.: 30,00 €
  • 01.06. – 19.06.: 20,00 €
  • 21.08 – 31.08.: 20,00 €
  • 01.09. – 31.05.: 15,00 €

Weitere Infos unter: http://visitneringa.com/willkommen (Die Seite ist auf Deutsch verfügbar.)

18Luxemburg

In Luxemburg gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

19Malta

Auf Malta gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

20Mazedonien

Maut:

In Mazedonien richtet sich die Maut nach der Fahrzeugkategorie und der gefahrenen Strecke.

Fahrzeugkategorien:

  • Kat. I: Motorräder, Pkw und Fahrzeuge bis 1,3 m Höhe
  • Kat. II: Fahrzeuge bis 1,30m Höhe mit 2 oder mehr Achsen, Pkw mit Anhänger
  • Kat. III: Fahrzeuge über 1,3 m Höhe mit 2 oder 3 Achsen, Busse, Lkw mit 2 oder 3 Achsen
  • Kat. IV: Fahrzeuge über 1,3 m Höhe mit 2 oder 3 Achsen, Busse, Lkw mit 2 oder 3 Achsen und Anhänger

Die Fahrzeughöhe wird über der Vorderachse gemessen. Bei Fahrzeugen mit Anhängern wird das Zugfahrzeug gemessen.

Preise:

Wohnmobil und Gespannfahrer zahlen ca. 0,07 € ct. pro km

Zahlungsweisen:

Die Gebühren werden an Mautstationen abkassiert. Sie können in bar (nur in der Landeswährung Denar) oder mit Kreditkarte bezahlt werden.

Weitere Infos:

http://www.roads.org.mk/en (Die Seite ist auf Englisch verfügbar.)

21Niederlande

In den Niederlanden muss generell keine Maut für die Straßennutzung bezahlt werden.

Lediglich für zwei Tunnel wird eine fahrzeugabhängige Gebühr verlangt:

  • Kiltunnel zwischen Dordrecht und Hoekse Waard- Fahrzeuge bis 2,30 m Höhe: 2,00 €- Fahrzeuge ab 2,30m Höhe: 5,00 €

Weiter Infos unter https://www.kiltunnel.nl/

  • Westerscheldetunnel zwischen Zuid-Beveland und Zeeuws-Vlaanderen- Fahrzeug bis 6 m Länge und 3 m Höhe: 5 €- Fahrzeug ab 6 m Länge und 3 m Höhe: 7,45 €- Fahrzeuge bis 12 m Länge und ab 3m Höhe: 18,20 €

Weiter Infos unter http://www.westerscheldetunnel.nl

Beide Infoseiten sind leider nur auf niederländisch abrufbar. 

22Norwegen

Maut und Zahlung per AutoPass:

In Norwegen fallen für die Nutzung einzelner Brücken, Tunnel, Straßen sowie das Einfahren in bestimmte Städte ein „Wegezoll“ an. Am einfachsten ist es, sein Fahrzeug im Voraus bei „AutoPass“, einem automatischen Bezahlsystem zu registrieren. (http://www.autopass.no Die Seite ist neben Norwegisch auch auf Deutsch und Englisch abrufbar.) Vor allem mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen ist eine vorherige Registrierung zu empfehlen, mit dem AutoPass zahlt seit April 2016 nur den Preis für Fahrzeuge bis 3,5 t.

Bezahlung ohne AutoPass:

Registriert man sich nicht bei AutoPass, so kann man die Gebühr an einigen Mautstellen noch ganz klassisch in bar bezahlen.  Manche Stationen sind mit einem „Ikke Stopp“-Schild (Nicht Anhalten- Schild) versehen, hier wird das Kennzeichen elektronisch erfasst. Bezahlt werden kann dann an der nächsten Tankstelle. Alternativ wird die Rechnung nach Hause geschickt.

Die Preise für die Nutzung der Straßen sind sehr unterschiedlich. Im Vorfeld kann man sich auf  http://www.autopass.no/de/mautstrassen passend zur eigenen geplanten Route informieren.

Hinzu kommt, dass einige Straßen privat betrieben werden. Da einige wenige Straßen nur bar bezahlt werden können ist es ratsam, immer eine ausreichende Menge Bargeld bei sich zu haben.

Fähren:

An der Küste fallen häufig Gebühren für Fähren an.

23Österreich

Vignette:

In Österlich müssen seit 1997 Nutzungsgebühren für Autobahnen und Schnellstraßen gezahlt werden.

Die Abgabe erfolgt in Form einer Autobahnvignette, auch „Pickerl“ genannt bzw. bei Fahrzeuge ab 3,5 t über die „Go–Box“.

Preise und Gültigkeit:

PKWs und Reisemobil bis 3,5 t: 

  • 8,80 Euro für 10 Tage,
  • 25,70 Euro für 2 Monate,
  • 85,70 Euro für 1 Jahr

Gespannfahrer brauchen in Österreich nur eine Vignette. Diese muss am PKW angebracht werden.

Korrektes Anbringen:

Die Vignette muss innen auf der Windschutzscheibe, am linken oberen Rand oder hinter dem Rückspiegel angebracht werden. Sie darf nicht durch einen eventuell vorhandenen Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe verdeckt werden. Zudem muss die Vignette direkt und ohne Hilfsmittel angebracht werden.

Verkaufsstellen Vignette:

Die Vignette ist in über 6000 Vertriebsstellen im In- und Ausland erhältlich.

In Österreich ist das Pickerl an den meisten Tankstellen sowie beim ÖAMTC und ARBÖ zu kaufen. Zudem ist es in zahlreichen Tankstellen im Grenzgebiet sowie beim ADAC erhältlich.

Fahrzeuge über 3,5 t:

Für Fahrzeuge über 3,5 t hzG (höchstzulässigem Gesamtgewicht) gilt ein kilometerabhängiges Gebührensystem.  Abgerechnet wird seit 1. Januar 2004 über die „Go-Box“. Das ca. 11×6 cm große Kästchen wird an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Über Mikrowellentechnik kommuniziert die Go–Box mit Mautportalen. Die Höhe der Gebühr wird für jedes Fahrzeug individuell berechnet. Neben den gefahrenen Kilometern ist sie Abhängig von der Emissionsklasse und der Anzahl der Achsen.

Die Gebühren je Kilometer liegen zwischen 0,20 ct (KFZ mit zwei Achsen, Emissionsklasse VI) und 0,37 ct. (KFZ mit drei Achsen, Emissionsklasse 0 – III).

Zahlungsmittel für die Go-Box:

Die Gebühren können wie folgt beglichen werden:

  • Kreditkarte
  • Tankkarte
  • direkt bei der ASFINAG, der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay).

Verkaufsstellen für die Go-Box:

Die Go Box ist in zahlreichen Tankstellen in Österreich sowie im Österreichischen Grenzgebiet erhältlich. Zudem kann man sie beim ÖAMTC (Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder bei direkt bei der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft)

Sie kostet 5 €.

Sondergebühren:

Für bestimmte Stecken sind Sondergebühren fällig. Unter anderem sind für folgende Tunnel und Pässe weitere Gebühren fällig:

  • Brenner Autobahn
  • Tauern-Autobahn
  • Arlberg-Straßentunnel
  • Dachsteinstraße
  • Felbertauernstraße
  • Großglockner-Hochalpen-Straße
  • Silvretta Hochalpenstraße

Strafe bei Missachtung:

Fehlt die Vignette oder ist sie nicht ordnungsgemäß angebracht, so ist eine Ersatzmaut in Höhe von 120 € zu entrichten. Kann man nicht sofort bezahlen, ist eine Geldstrafe von mindestens 300 € fällig.

24Polen

In Polen sind die Autobahnen A1 (Gdansk – Torun), A2 (Swiecko – Konin) und A4 (Krakau – Katowice) gebührenpflichtig. Die Höhe der Maut ist strecken- und fahrzeugabhängig.

Fährt man jeweils die komplette Strecke, so sind folgende Gebühren fällig:

KFZ bis 3,5 t /KFZ über 3,5 t und Gespanne: 

  • A1 ca. 7 € /ca. 17 €
  • A2 ca. 17 € /ca. 30 €
  • A4 ca. 20 € /ca. 8 €

Alle Fahrzeuge über 3,5 t zGG (auch Wohnmobile!) müssen sich über das ViaToll System anmelden.

Neben den Autobahnen sind auch einige Schnellstraßen für Fahrzeuge über 3,5 t gebührenpflichtig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter http://www.viatoll.pl/de/hauptseite (Die Seite ist auf Deutsch abrufbar.)

25Portugal

Maut:

Die meisten Autobahnen in Portugal sind mautpflichtig.

Zusammensetzung der Preise:

Die Höhe der Maut ist abhängig von der gefahrenen Strecke, sowie Art und Größe des Fahrzeuges. In Portugal liegen die Kosten für Wohnmobile und Gespanne bei ca. 10 ct. pro Kilometer.

In Portugal gibt es vier Fahrzeugkategorien:

  • Kategorie 1: Motorräder, Fahrzeug mit einer Höhe von max. 1,10 m
  • Kategorie 2: Fahrzeug mit 2 Achsen, Höhe über 1,10 m
  • Kategorie 3: Fahrzeug mit 3 Achsen, Höhe über 1,10 m
  • Kategorie 4: Fahrzeug mit 4 oder mehr Achsen, Höhe über 1,10 m

Zahlungsweise:

Beim Auffahren auf die Autobahn zieht der Fahrer an einem Automaten ein TicketVerlässt bzw. wechselt er die Autobahn, gibt er das Ticket an einer Mautstation wieder ab und bezahlt für den jeweiligen Streckenabschnitt.

Hinweis: Der Aufenthalt zwischen zwei Mautstellen auf 12 Stunden begrenzt. Hält man sich länger als 12 Stunden zwischen zwei Mautstellen auf (z.B. zum Übernachten), wird die doppelte Gebühr fällig.

Zahlungsmöglichkeiten:

Grundsätzlich ist es möglich bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen. Im Süden Portugals werden Kreditkarten nicht immer akzeptiert.

Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind „Easy Toll“ und die „Toll Card“:

Easy Toll: (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage)

Das Kennzeichen des Fahrzeugs wird zusammen mit der Kreditkarte registriert und 30 Tage lang gespeichert. Die fälligen Mautgebühren werden automatisch von der Kreditkarte abgebucht. Wichtig ist es, den Beleg muss mitzuführen, da er als Zahlungsnachweis dient.

Toll Card

Reist man öfters nach Portugal oder hält sich länger dort auf, ist eine Toll Card durchaus zu empfehlen. Die Toll Card ist eine Prepaid Karte, die mit einem Guthaben von  5, 10, 20 oder 40 € aufladen wird.

Sie ist in portugiesischen Postfilialen oder an Autobahntankstellen erhältlich.

Einziges Manko der Toll Card: es fallen Gebühren bei der Aktivierung sowie laufende Verwaltungsgebühren an.

Hinweis: Auf Autobahnen, die mit dem Hinweisschild „electronic toll only“ gekennzeichnet sind, erfolgt die Zahlung nur elektronisch. Ausländische Fahrzeuge müssen sich um diese Strecken nutzen zu können vorab registrieren.

Weitere Infos

zu Easy Toll und zur Toll Card unter: www.tollcard.pt (Diese Seite steht auf Englisch, Portugiesisch, Spanisch und Französisch zur Verfügung.)

Sondergebühren für Brücken:

  • Ponte 25 de Abril (Brücke in Lissabon): Wohnmobil und Gespann:  3,80 €
  • Ponte Vasco da Gama (Brücke in Lissabon): Wohnmobil und Gespann: 6,20 €

Strafe bei Missachtung:

Der Minimum Strafsatz beträgt 25 € und kann sich bis auf das zehnfache des Mautpreises belaufen.

26Rumänien

Mautpflicht:

In Rumänien brauchen alle Fahrzeuge für das gesamte Rumänische Verkehrsnetz eine elektronische Vignette, die sogenannte „RO-Vignette“.

Verkaufsstellen:

Die RO-Vignette ist an Tankstellen, Grenzübergängen und online (roviniete.ro/de, Website auch auf Deutsch) erhältlich.

Preise:

Wohnmobile und Gespanne fallen – unabhängig des zGG – in die Kategorie A „Personenkraftwagen“

  • 7 Tage– 3 Euro
  • 30 Tage – 7 Euro
  • 90 Tage – 13 Euro
  • 12 Monate – 28 Euro

Zusätzlich fallen Gebühren für die Nutzung mancher Brücken an. 

Strafe bei Missachtung:

Autofahrer die keine gültige RO-Vignette besitzen, können mit einer Geldbuße von bis zu 4.500 Lei (ca. 100 €) bestraft werden.

Russland

In Russland sind die Straßen für Wohnmobile und Wohnwägen kostenfrei.

27Schweden

Mautpflicht:

In Schweden werden außer für die Essingeleden, der Stockholmer Stadtautobahn keine Autobahngebühren erhoben.

Kostenpflichtig sind lediglich drei Brücken: Die Øresund-, die Motala und die Sundsvall Brücke.

Die Øresund Brücke ist knapp acht km lang und verbindet die dänische Hauptstadt Kopenhagen mit dem schwedischen Malmö. Diese Region heißt „Öresund“, daher der Name der Brücke.Die Motala Brücke liegt in Südschweden auf halbem Weg zwischen Göteborg und Stockholm. Die Sundsvall Brücke befindet sich an der Ostküste in Mittelschweden.

Jeweilige Gebühren für die Brücken:

Øresund Brücke: 

  • Wohnmobile bis 6m: 01. Juni bis 31. August: 55 €/ übrige Reisezeit: 49 €
  • Wohnmobile über 6m: 01. Juni bis 31. August: 110 €/ übrige Reisezeit: 98 €
  • Gespann: 01. Juni bis 31. August: 110 €/ übrige Reisezeit: 98 €

Weiter Informationen zur Öresundbrücke: https://www.oresundsbron.com/de/start

Motala und Sundsvall Brücke:

Beim Überfahren dieser beiden Brücken kommt es lediglich auf das Gewicht des Fahrzeugs an.

  • Die Motala Brücke kostet für Fahrzeuge unter 3,5 t 5 SEK, für Fahrzeuge über 3,5 t 11 SEK.
  • Für die Sundsvall Brücke zahlt man 9 bzw. 20 SEK, je nachdem ob das Fahrzeug unter oder über 3,5 t wiegt.

Staugebühren in Stockholm und Göteborg:

Die sogenannte „Staugebühr“ soll zum Entlasten der Innenstädte beitragen.  Seit Januar 2016 gilt die sie auch für ausländischen Fahrzeuge.

Staugebühr Stockholm: 

  • 06:30-06:59 Uhr: SEK 15/ Essingeleden SEK 15
  • 07:00-07:29 Uhr:SEK 25/ Essingeleden SEK 22
  • 07:30-08:29 Uhr: SEK 35/ Essingeleden SEK 30
  • 08:30-08:59 Uhr: SEK 25/ Essingeleden SEK 22
  • 09:00-09:29 Uhr:SEK 15/ Essingeleden SEK 15
  • 09:30-14:59 Uhr: SEK 11/ Essingeleden SEK 11
  • 15:00-15:29 Uhr: SEK 15/ Essingeleden SEK 15
  • 15:30-15:59 Uhr: SEK 25/ Essingeleden SEK 22
  • 16:00-17:29 Uhr: SEK 35/ Essingeleden SEK 30
  • 17:30-17:59 Uhr: SEK 25/ Essingeleden SEK 22
  • 18:00-18:29 Uhr: SEK 15/ Essingeleden SEK 15

Staugebühr Göteborg:

  • 06:00–06:29 Uhr: 9 SEK
  • 06:30–06:59 Uhr: 16 SEK
  • 07:00–07:59 Uhr: 22 SEK
  • 08:00–08:29 Uhr: 16 SEK
  • 08:30–14:59 Uhr: 9 SEK
  • 15:00–15:29 Uhr: 16 SEK
  • 15:30–16:59 Uhr: 22 SEK
  • 17:00–17:59 Uhr: 16 SEK
  • 18:00–18:29 Uhr: 9 SEK
  • 18:30–05:59 Uhr: 0 SEK

Wie wird bezahlt?

Das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs wird beim Vorbeifahren an einer Zahlstation registriert und dem Transportstyrelsen, dem Zahlamt für Transport gemeldet. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind Partnerunternehmen des Zahlamtes verantwortlich.

Am Ende des Monats wird dem Fahrer eine Rechnung mit dem zu entrichtenden Betrag geschickt. Dieser Betrag muss dann an das Transportstyrelsen überwiesen werden.

Weitere Informationen

Sowohl zu Motala- und Sundsvall – Brücke als auch der Staugebühr in Stockholm und Göteborg:
https://transportstyrelsen.se/en/Other-languages/Deutsch-German

28Schweiz

Maut:

In der Schweiz sind Autobahnen und Schnellstraßen seit 1985 gebührenpflichtig.

Die Abgabe erfolgt in Form einer Autobahnvignette.

Preise und Gültigkeit:

Fahrzeuge bis 3,5 t zahlen 40 SFR. Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31.Jannuar des nachfolgenden Jahres gültig.

Achtung: Gespannfahrer benötigen zwei Vignetten (je eine für Zugfahrzeug und Anhänger).

Verkaufsstellen:

In der Schweiz ist die Vignette bei Poststellen, Tankstellen, Geschäftsstellen des TCS sowie bei den Straßenverkehrsämtern erhältlich. Zudem ist sie bei allen besetzten Zollämtern an der Schweizer Grenzen zu kaufen.

Im Ausland sind die Vignetten bei Automobilclubs und in Grenznähe zur Schweiz an Autobahntankstellen erhältlich. Für im Ausland zu kaufende Vignetten ist ein Verkaufspreis in Fremdwährung festgelegt. Momentan beträgt dieser 38,50 Euro.

Zahlungsmittel:

In der Regel kann man sowohl in SFR als auch mit Fremdwährungen (EUR, GBP, USD; nur Noten) und mit den gängigen Kredit-/Debitkarten bezahlen. Das Rückgeld wird in Schweizerfranken ausbezahlt.

Korrektes Anbringen am Fahrzeug:

  • bei PKWs und Wohnmobilen: an der Innenseite der Frontscheibe. Die Vignette muss von außen gut sichtbar sein.
  • Bei Fahrzeugen on Frontscheibe bzw. Anhängern: an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Ort
  • Die Vignette muss direkt und ohne Hilfsmittel an der Scheibe angebracht werden

Fahrzeuge ab 3,5 t

Schwere „Wohnmotorwagen“ (schweizerisch für Wohnmobil/ Camper) und Wohnanhänger (Caravans) zahlen in der Schweiz die sogenannte „Pauschale Schwerverkehrsabgabe“, kurz PSVA).

Ausländische PSVA- pflichtige Fahrzeuge haben den Betrag für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz zu entrichten, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht bewegt werden. (z.B. Wohnmobil auf einem Campingplatz)

Zur Berechnung werden verschiedene, sehr individuelle Parameter herangezogen.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, die PSVA zu entrichten:

  • für einen bis 30 aufeinander folgende Tage
  • für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres
  • für einen bis elf aufeinander folgende Monate
  • für ein Kalenderjahr

Die Tarife können dem Formular Form. 15.91 und Form. 15.92 entnommen werden.

Verkauf:

Bezahlung erfolgt bei der Einreise in die Schweiz an der Zollstelle.

Berechnung erfolgt auf Basis des Formulars 15.91 oder 15.92

Ist die Zollstelle unbesetzt hat sich der Fahrzeugführer telefonisch bei der Einsatzzentrale der Grenzwachtkorps-Region zu melden. Die Telefon-Nummer findet sich auf einer Informationstafel, die an der Zollstelle angebracht ist. Von der Einsatzzentrale bekommt der Fahrzeugführer die nächste Zahlstelle mitgeteilt, an der die Abgabe zu entrichten ist.

Sonstige Gebühren

Zusätzlich zur Autobahngebühr werden für die Nutzung mancher Tunnel und Pässe Gebühren erhoben.

29Serbien

Maut:

In Serbien richtet sich die Maut nach der Fahrzeugkategorie und der gefahrenen Strecke.

Zahlungsweise:

Beim Auffahren auf die Autobahn erhält der Fahrer ein Ticket. Spätestens beim Verlassen bzw. Wechseln der Autobahn gibt er das Ticket an einer Mautstation wieder ab und bezahlt für den jeweiligen Streckenabschnitt.

Fahrzeugkategorien:

  • Kat. I: Motorräder, Pkw und Fahrzeuge bis 1,3 m Höhe
  • Kat. II: Fahrzeuge bis 1,30m Höhe mit 2 oder mehr Achsen, Pkw mit Anhänger
  • Kat. III: Fahrzeuge über 1,3 m Höhe mit 2 oder 3 Achsen, Busse, Lkw mit 2 oder 3 Achsen
  • Kat. IV: Fahrzeuge über 1,3 m Höhe mit 2 oder 3 Achsen, Busse, Lkw mit 2 oder 3 Achsen und Anhänger

Die Fahrzeughöhe wird über der Vorderachse gemessen. Bei Fahrzeugen mit Anhängern wird das Zugfahrzeug gemessen.

Motorräder fallen zwar in die Kategorie I, zahlen aber nur die Hälfte.

Preise:

Für serbische und ausländische Fahrzeuge gelten unterschiedliche Preise. Angegeben sind die Preise für ausländische Fahrzeuge.

Ausländische Wohnmobil und Gespannfahrer zahlen ca. 0,07 € ct. pro km.

Zahlungsweisen:

Bezahlt werden kann bar (auch in Euro, Kurs kann allerdings sehr teuer sein, Wechselgeld gibt es in Landeswährung) oder mit Kreditkarte.

Grundsätzlich kann man sich auch über Electronic Toll Collect (ETC) registrieren. Die Abbuchung erfolgt dann automatisch.

Weitere Informationen unter http://www.putevi-srbije.rs/index.php/en/ (Die Seite ist auf Englisch verfügbar.)

30Slowakei

Maut:

Für slowakische Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählte Bundesstraßen gibt es eine Gebührenpflicht. Sie gilt für alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern.

Kostenpflichtige Straßen erkennt man an der Aufschrift „BEZ UHRADY“.

Fahrzeuge mit einem zGG von unter 3,5 t sind vignettenpflichtig. (Elektronische Vignette)

Fahrzeuge mit einem zGG von über 3,5 t zahlen eine streckenabhängige Gebühr.

Preise für Vignette:

  • 10-Tages-Vignette: 10,00 €
  • Monatsvignette: 14,00 €
  • Jahresvignette: 50,00 €

Verkaufsstellen für Vignetten:

  • online: (https://www.eznamka.sk/selfcare/home/) (Seite auf Deutsch verfügbar)
  • mit der App „eznamka“ (Apple und Android)
  • an Tankstellen sowie Selbstbedienungsautomaten an den Grenzen

Was ist mit Wohnmobilen ab 3,5t?

Wohnmobile ab 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette, sie müssen eine streckenabhängige Maut bezahlen. Mautpflichtige Fahrzeuge brauchen ein elektronisches Mautgerät. Dieses kommuniziert während der Fahrt mit den Mautstationen. So wird der zu bezahlende Betrag individuell errechnet.

Im slowakischen System gibt es eine Vielzahl von Sonderregelungen. Diese sind auf der Seite https://www.emyto.sk/web/guest einsehbar. Die Seite ist auf Deutsch verfügbar.

Besonderheit für Gespannfahrer:

Hat das Gespann eine zGG von unter 3,5 t unterliegt es der standartmäßigen Vignettenpflicht.

Wiegt es mehr als 3,5 t so muss sowohl für das Zugahrzeug als auch für den Anhänger eine E-Vignette gekauft werden.

Strafe bei Missachtung:

Eine fehlende Vignette kann eine Strafe von bis zu 700 € zur Folge haben.

Weitere Informationen:

https://www.emyto.sk/web/guest  (Die Seite ist auch auf Deutsch verfügbar.)

31Spanien

Maut:

In Spanien sind Autobahnen und viele Schnellstraßen mautpflichtig. Ausnahmen bilden die Stadtautobahnen größerer Städte wie Madrid, Barcelona oder Valencia.

Die Preise richten sich nach der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie. 

Fahrzeugkategorien:

  •     Kat. I: Motorräder, Pkw, Pkw mit einachsigem Anhänger, Wohnmobile
  •     Kat. II: Pkw mit zweiachsigem Anhänger, Autobusse
  •     Kat. III: Pkw mit Anhänger mit 2 oder mehr Achsen, Busse mit 4 oder mehr Achsen

Preise:

In Spanien zahlt man pro Autobahn-Kilometer ca. 8 Cent.

Folgende Tunnel müssen extra bezahlt werden:

  • Vallvidrera Tunnel (bei Barcelona)je nach Uhrzeit und Größe zaheln Wohnmobil- bzw. Gespannfahrer gestaffelt zwischen 3,72 € und 8,73 €
  • Cadi Tunnel (Nord- Ost Spanien, 20 km vor der Grenze zu Frankreich)Wohnmobile zahlen 11,64 €/ Gespanne je nach Größe 11,64 € bzw. 25,40€

Zahlungsweise:

Beim Auffahren auf die Autobahn zieht der Fahrer an einem Automaten ein Ticket. Spätestens beim Verlassen der Autobahn gibt er das Ticket an einer Mautstation wieder ab und bezahlt für den jeweiligen Streckenabschnitt.

Zahlungsmittel:

Bezahlt werden kann bar oder mit allen gängigen Kreditkarten.

Zudem gibt es die Möglichkeit über die VIA–T Box zu bezahlen. Die VIA-T Box wird im Auto installiert und registriert automatisch die gefahrenen Kilometer. Abgerechnet wird über das gewählte Zahlungsmittel (Kredit-/ Tankkarte oder per PayPal).

32Tschechien

Maut:

Für tschechische Autobahnen gibt es eine Gebührenpflicht. Diese gilt für alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern.

  • Fahrzeuge mit einem zGG von unter 3,5 t sind Vignettenpflichtig.
  • Fahrzeuge mit einem zGG von über 3,5 t zahlen eine streckenabhängige Gebühr.
  • Bei Gespannen zählt das Gewicht des Zugfahrzeugs.

Preise:

  • 10-Tages-Vignette: 310 CZK (ca. 11,50 Euro)
  • Monatsvignette: 440 CZK (ca. 16,30 Euro)
  • Jahresvignette: 1500 CZK (ca. 55,50 Euro)

Verkaufsstellen für Vignetten:

  • Automobilclubs wie ADAC, AvD, ÖAMTC (Österreich)
  • an Tankstellen in Grenznähe (D/CZ)
  • bei Zollstationen direkt an der Grenze
  • in tschechischen Postämtern und Wechselstuben

Wohnmobilen ab 3,5 t

Wohnmobile ab 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette, sie müssen eine streckenabhängige Maut bezahlen. Die Höhe der Gebühr hängt neben der gefahrenen Kilometer von der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse ab.

Mautpflichtige Fahrzeuge brauchen ein elektronisches Mautgerät. Dieses kommuniziert während der Fahrt mit den Mautstationen. So wird der zu bezahlende Betrag individuell errechnet.

Strafe bei Missachtung:

Wenn man ohne Vignette erwischt wird, ist eine Strafe von bis zu 5.000 CZK (ca. 190 €) fällig.

Weitere Informationen:

http://www.autobahn.cz/ (Die Seite ist auch auf Deutsch verfügbar.)

33Ungarn

Maut:

In Ungarn sind nahezu alle Autobahnen und Schnellstraßen gebührenpflichtig.

Zahlungsweise:

Ungarn verfügt über eines der modernsten Mautsysteme in Europa. Seit 1.10.2008 hat die Papiervignette ausgedient und es gibt ein ausschließlich digitales Mautsystem. Man kauft für sein Fahrzeug eine E-Vignette, wobei das „E“ für „elektronisch“ steht. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Fahrzeugkategorie und der der gewünschten Dauer (10 Tage, 1 Monat oder 1 Jahr). Die nahezu lückenlose Kontrolle erfolgt durch Scanner auf den Mautstraßen. Sie gleichen das Kennzeichen mit einer Datenbank ab und überprüfen, ob das Fahrzeug korrekt registriert wurde.

Höhe der Gebühren:

In Ungarn werden die Fahrzeuge in vier Kategorien + eine Kategorie für Anhänger eingeteilt:

  • D1: PKW mit max. 3,5 t und bis zu 7 Sitzplätzen:10 Tage: 2.975 1 Monat: 4.780 1 Jahr: 42.980
  • D2: Wohnmobile und LKW bis 3,5 t, PKW ab 8 Sitzplätzen10 Tage: 5.950 1 Monat: 9.560 1 Jahr: 42.980
  • B2: Autobusse10 Tage: 13.385 1 Monat: 21.975 1 Jahr: 199.975
  • D1 M: Motorräder10 Tage: 1.470
  • U: Anhänger von Fahrzeugen der Kategorie D2 und B2.10 Tage: 2.975 1 Monat: 4.780 1 Jahr: 42.980

Die Preise sind in HUF (Ungarischen Forint) angegeben. 1.000 HUF entsprechen etwa 3,20€.

Die Monatsvignette zählt ab dem gewählten Anfangstag bis zum selben Kalendertag des Folgemonats. Die Jahresvignette zählt vom 1. Januar bis zum 31. Januar des Folgejahres. Zudem gibt es noch sogenannte „Komitatsweite Jahres-Vignetten“. Diese Vignetten zählen allerdings nur für ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Komitat. Ein Komitat ist vergleichbar mit den Bundesländern in Deutschland.

Wo kann man die E-Vignette kaufen?

Die E-Vignette kann man entweder im Vorfeld kaufen:

  • Automobilclubs wie dem ACE, dem ADAC oder dem ÖAMTC (Österreich)
  • Online unter https://www.virpay.hu/index.html

(Offizielle online Verkaufsstelle. Die Seite ist auf Deutsch verfügbar.)

oder bei der Einreise:

  • Raststätten und Tankstellen in Ungarn bzw. in Grenznähe

Strafen bei Missachtung:

Kauft man keine Vignette und wird erwischt, so droht ein Bußgeld in Höhe von 50 €. Zahlt man diese Strafe innerhalb von 30 nicht, so werden satte 200 € fällig.

Weitere Informationen:

https://www.virpay.hu/index.html
(Offizielle online Verkaufsstelle. Die Seite ist auf Deutsch verfügbar.)

34Vereinigtes Königreich:

Maut:

Die britischen Autobahnen sind – mit Ausnahme der M6 durch die West-Midlands – mautfreiGebührenpflichtig sind nur wenige Brücken und Tunnel. Einen Sonderfall stellt die Hauptstadt London dar. Dort wird eine Innenstadtmaut, die sogenannte „London Congestion Charge“ erhoben. Zudem gibt es um London herum die „London Low Emisson Zone“ (LEZ).

London Congestion Charge:

Werktags muss zwischen 7:00 und 18:00 Uhr im Londoner Innenstadtbereich eine Maut bezahlt werden. Die Tagesgebühr beträgt 11,50 GBP und muss im Voraus entrichtet werden. Gezahlt werden kann sie online (www.cclondon.com), auf Postämtern sowie in bestimmten Geschäften und Kiosken. Die Überwachung erfolgt durch Kameras.

Bei Verstoß erfolgt eine Strafzahlung von 120 GBP bis 150 GBP.

London Low Emisson Zone (LEZ):

Von der LEZ betroffen sind ältere Fahrzeuge (Abgasklasse 2 oder weniger). Sie müssen in einem Großteil von Greater London eine Tagesgebühr von 100 bis 150 GBP bezahlen.

Bei Verstoß erfolgt eine Strafzahlung von 500 GBP bis 1.000 GBP.

Gebühren für M6:

Die Gebühren zur Nutzung des M6 sind je nach Fahrzeugtyp und Uhrzeit gestaffelt. Wohnmobil und Gespannfahrer zahlen für die Nutzung ca. 8 – 12 GPB.

Kostenpflichtige Brücken:

  • Queen Elizabeth II Bridge: Verbindung über die Themse in London: Wohnmobile und Gespanne zwischen 06:00 und 22:00 Uhr: 2,50 GBP
  • Humber Bridge: Verbindung über den Humber in Kingston-upon-Hall: Wohnmobile und Gespanne 4,00 GBP
  • Tamar Bridge: Nähe Plymouth: Wohnmobile und Gespanne zahlen je nach Größe 3,70 bzw. 6,00 GBP
  • Severn Bridge: Verbindung zwischen England und Wales und
  • Second Severn Crossing: Verbindung Wales – England auf der M4: Wohnmobile und Gespanne zahlen je nach Größe 13,20 bzw. ab 3,5 t 19,80 GBP

Kostenpflichtige Tunnel:

  • Dartford Tunnel (Unterirdische Verbindung unter der Themse in London: Wohnmobile und Gespanne zwischen 6:00 und 22:00 Uhr 3,00 GBP
  • Mersey Tunnel (Unterirdische Verbindung unter dem Fluss Mersey in Liverpool): Wohnmobile und Gespanne zahlen je nach Größe 3,40 oder 5,10 GBP
  • Tyne Tunnel: (Unterirdische Verbindung unter dem Fluss Tyne in Newcastle): Wohnmobile und Gespanne zahlen je nach Größe 1,60 oder 3,20 GBP.

35Weißrussland

In Weißrussland muss seit 1. Juli 2013 Maut gezahlt werden.

Das weißrussische System ist recht simpel, zugleich aber so modern wie kaum ein anderes in Europa. Beim Einfahren nach Weißrussland holt man sich an einer Tankstelle einen Transponder. Die Kaution für das Gerät beträgt 20 Euro. Bei der Rückgabe des Gerätes wird die Kaution in voller Höhe zurückerstattet.

Die Maut wird dann über das elektronische Mautsystem BelToll errechnet.

Die Preise richten sich nach Fahrzeugkategorie:

  • Fahrzeuge unter 3,5 t hzGG 0,040/km
  • Fahrzeuge mit 2 Achsen und über 3,5 t hzGG 0,090/km
  • Fahrzeuge mit 3 Achsen und über 3,5 t hzGG 0,115/km
  • Fahrzeuge mit mehr als 4 Achsen und über 3,5 t hzGG 0,145/km

Weitere Infos unter info@beltoll.by

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