Einreisebestimmungen für Hunde in 29 europäischen Ländern

Serie Recht & Regeln in Europa Teil 6/6

Die Einreisebestimmungen für Hunde sind in der Europäischen Union durch EU-Einreisebestimmungen einheitlich geregelt. Sie gelten außer für Hunde noch für Katzen und Frettchen.

Nachdem kaum ein Katzen-Besitzer die Katze mit in den Urlaub nimmt und es vermutlich noch weniger Frettchen Besitzer gibt, bezieht sich der Artikel vor allem auf Hunde. Die Bestimmungen zählen allerdings für alle drei Tierarten gleichermaßen.

Verreist man mit einem Hund ins Europäische Ausland, benötigt man: 

  • einen EU-Heimtierausweis
  • aus dem hervorgehen, dass eine nach WHO-Norm gültige Tollwutimpfung besteht
  • zudem muss das Tier mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Tätowierung muss vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen worden und eindeutig lesbar sein.

Zudem sollte man dabei haben:

  • Halsband und Leine, da in manchen Ländern Leinenpflicht besteht
  • Versicherungsnummer der Hundehaftpflicht
  • evtl. einen Beißkorb

Neue Heimtierausweise:

Seit dem 29. Dezember 2014 gibt es die neuen Heimtierausweise.
Ausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, behalten trotzdem ihre Gültigkeit.

Mit dem Welpen ins Ausland

In der Regel dürfen Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind nicht einreisen: Um einreisen zu können, braucht das Tier eine gültige Tollwutimpfung. Diese Impfung kann frühestens verabreicht werden, wenn der Welpe zwölf Wochen alt ist. Hinzu kommt, dass die Ausbildung des Impfschutzes 21 Tage dauert. (12 Wochen + 21 Tage = 15 Wochen)

Maximale Anzahl: 

Pro Person dürfen maximal fünf Tiere mit ins Ausland genommen werden.

Besondere Bestimmungen:

In einigen Ländern bestehen zusätzlich besondere Regelungen. Diese Regelungen betreffen vor allem Halter von als gefährlich eingestufte Rassen, die in manchen Ländern verboten sind. In anderen Ländern wiederum besteht Leinen- oder Beißkorbpflicht.

Ob und welche Besonderheiten es gibt findet ihr in nachfolgender Liste:

1Einreisebestimmungen für Hunde nach Belgien:

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Leinenpflicht

2Einreisebestimmungen für Hunde nach Bulgarien

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

3Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Leinenzwang:
    – in Wäldern ganzjährig
    – an Stränden vom 1. April bis 30. September
  • Generelles Einreiseverbot der Rassen Pitbul Terrier und Tosa Inu.
  • Einreiseverbot von folgenden Rassen und deren Kreuzungen, die nach dem 17.03.2010 angeschafft wurden:
    – American Staffordshire Terrier
    – American Bulldog
    – Boerboel
    – Dogo Argentino
    – Fila Brasileiro
    – Kangal
    – Owtcharka
    – Tornjak
    – Tosa Inu
    – Sarplaninac
    Hunde dieser Rassen, die vor dem 17.03.2010 angeschafft wurden (Nachweis unter Umständen erforderlich), müssen in der Öffentlichkeit an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Zudem besteht für diese Rassen Beißkorbpflicht.
    Eine Durchreise für Hunde dieser Rassen ist erlaubt.

4Einreisebestimmungen für Hunde nach Estland

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

5Einreisebestimmungen für Hunde nach Finnland

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Hunde und Katzen müssen vor der Einreise zusätzlich gegen Bandwürmer behandelt werden. Zugelassene Mittel sind Parziquantel und Epsiprantel.
    Die Behandlung muss mindestens 24 und höchstens 120 vor der Einreise erfolgen und im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.

6Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Sonderbestimmungen für Hunde Kategorie 1 und 2:Zur Kategorie 1 gehören:
    – American Staffordshire Terrier
    – Mastiff
    – Tosa
    OHNE Stammbaum. Ihnen ist weder Ein- noch Durchreise gestattet. Hunde, die diesen Rassen ähnlich sehen, und keinen Stammbaum haben, gehören ebenfalls zur Kategorie 1.Kategorie 2:
    Zur Kategorie 2 gehören oben genannte Rassen MIT Stammbaumpapieren. Zusätzlich benötigt man einen Abstammungsnachweis, aus dem hervorgeht, dass das Tier der Kampfhund-Kategorie 2 zugeordnet wird.
  • Für Hunde der Kategorie 2 besteht Leinen- und Beißkorbpflicht. Zudem darf er nicht von minderjährigen Personen geführt werden.
  • Weitere Infos unter Kampfhunde nach französischem Gesetz

7Einreisebestimmungen für Hunde nach Griechenland

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

8Einreisebestimmungen für Hunde nach Großbritannien

9Einreisebestimmungen für Hunde nach Irland

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Hunde und Katzen müssen vor der Einreise zusätzlich gegen Bandwürmer behandelt werden. Zugelassene Mittel sind Parziquantel und Epsiprantel.
    Die Behandlung muss mindestens 24 und höchstens 120 vor der Einreise erfolgen und im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.

10Einreisebestimmungen für Hunde nach Island

Nach Island sollte das Tier nicht unbedingt mit, da die isländischen Einfuhrbestimmungen sehr streng sind.

Vor der Einreise muss eine Erlaubnis beantragt und erteilt werden. Sollte diese Erlaubnis positiv sein, muss das Tier vor Ort zunächst in Quarantäne.

11Einreisebestimmungen für Hunde nach Italien

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Beißkorb und Leine sind mitzuführen

12Einreisebestimmungen für Hunde nach Kroatien

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • auf öffentlichen Plätzen besteht eine gesetzliche Leinen- und Beißkorbpflicht
  • Die Einreise folgender Rassen ist in Kroatien verboten:
    – American Staffordshire Terrier
    – Bull Terrier
    – Miniatur Bull
    – Staffordshire Bull Terrier
  • Beißkorbpflicht für folgende Rassen:
    – Dogge
    – Dobermann
    – Mastino
    – Rottweiler
    – Schäferhung
    – Tosa Inu

13Einreisebestimmungen für Hunde nach Lettland

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

14Einreisebestimmungen für Hunde nach Litauen

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

15Einreisebestimmungen für Hunde nach Luxemburg

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

16Einreisebestimmungen für Hunde nach Malta

17Einreisebestimmungen für Hunde in die Niederlande

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

18Einreisebestimmungen für Hunde nach Norwegen

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Hunde müssen vor der Einreise zusätzlich gegen Bandwürmer behandelt werden. Zugelassene Mittel sind Parziquantel und Epsiprantel.
    Die Behandlung muss mindestens 24 und höchstens 120 vor der Einreise erfolgen und im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.
  • Hunde sollten auch gegen Leptospirose und Staupe geimpft sein (Empfehlung)
  • es besteht Leinenpflicht
  • Tiere sind bei der Einreise dem Zoll zu melden

19Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

20Einreisebestimmungen für Hunde nach Polen

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Beißkorbpflicht

21Einreisebestimmungen für Hunde nach Portugal

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • es besteht Leinen- und Beißkorbpflicht
  • Verboten sind Hunde in Restaurants, an Stränden und im öffentlichen Nahverkehr

22Einreisebestimmungen für Hunde nach Rumänien

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen

23Einreisebestimmungen für Hunde nach Schweden

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Hunde sollten auch gegen Leptospirose und Staupe geimpft sein (Empfehlung)
  • eingeführte Tiere sind dem Zoll zu melden

24Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Regionale Leinen- und Beißkorbpflicht
  • Tiere sind beim Zoll anzumelden
  • Hunde mit kupierten Schwänzen oder Ohren sind in der Schweiz verboten. Reisende, die im Besitz eines kupierten Hundes sind, dürfen in die Schweiz einreisen. Allerdings müssen sie beim Zoll eine Kaution hinterlegen, die sie bei der Ausreise wieder erstattet bekommen.

25Einreisebestimmungen für Hunde in die Slowakei

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • ggf. Leinenpflicht auf öffentlichen Plötzen
  • ggf. Beißkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

26Einreisebestimmungen für Hunde nach Slowenien

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Leinenpflicht auf öffentlichen Plötzen
  • Hunde sind in Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten

27Einreisebestimmungen für Hunde nach Spanien

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Leinen- und Beißkorbpflicht
  • Regionale Leinen- und Beißkorbpflicht für gefährliche Rassen

28Einreisebestimmungen für Hunde nach Tschechien

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Regionale Regelungen zu Leinen- und Beißkorbpflicht

29Einreisebestimmungen für Hunde nach Ungarn

  • es gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen
  • Leinen- und Beißkorbpficht in öffentlichen Verkehrsmitteln

 

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