Parken und Übernachten mit dem Wohnmobil: Was ist wo erlaubt?

„Lustig ist das Zigeunerleben,
Faria, fariaho.
Brauchen dem Kaiser kein Sold zu geben,
Faria, fariaho.
Lustig ist es im grünen Wald,
Wo des Zigeuners Aufenthalt….“

Was für eine schöne Vorstellung: Mit dem Wohnmobil auf Tour gehen und wenn man Abends müde wird, den weißen Riesen einfach am Strand mit Meerblick, mitten in den Bergen oder an einem herrlich gelegenen See abstellen. Schließlich hat man ja alles dabei und ist flexibel.

Ganz so einfach wie in dem Kinderlied aus dem 19. Jahrhundert ist das Frei stehen – heute wie vermutlich schon damals – nun doch wieder nicht.

Wie so vieles in Europa ist auch das Übernachten im Wohnmobil nicht einheitlich geregelt. In vielen Ländern gibt es sogar regional  unterschiedliche Regelungen.

Generell gilt: 

  • eine Übernachtung auf einem offiziellen Stellplatz (Campingplatz, ausgewiesene Parkplätze einer Gemeinde) ist dem „Wildcampen“ auf jeden Fall vorzuziehen
  • wenn man frei steht: keinen Müll und keine Abwasser hinterlassen
  • keine Markise, keine Campinggarnitur auspacken
  • Ländervorschriften und Bestimmungen vor Ort beachten
  • im Zweifel: Nachfragen (Gemeinde, Polizei…)
  • auf Autobahnraststätten wird das Übernachten meistens toleriert, trotzdem ist es nicht zu empfehlen:
    Die Überfalle auf Wohnmobile nehmen in den letzen Jahren zu. Aufgrund der hohen Fluktuation fallen potentielle Täter wenig auf. Zudem können sie aufgrund der Gegebenheiten sehr schnell flüchten.

Regelungen zum Frei stehen in Europa:

Die aufgeführten Regelungen entsprechen den offiziellen Regelungen des jeweiligen Landes. Gemeinden können selbstständig Verbotsschilder aufstellen. In diesem Fall sollte man sich die Regelungen der Gemeinde halten.

Erlaubt (teilweise mit Einschränkungen): 

  • Belgien: maximal eine Nacht
  • Deutschland: max. 10 Stunden zur „Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit“
  • Estland: nur außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Finnland: nur innerorts auf Privatgrund mit Genehmigung des Besitzers
  • Frankreich: regional sehr unterschiedliche Regelungen, nur mit offizieller Genehmigung, vor allem im Süden eher von abzuraten
  • Irland: nur mit offizieller Genehmigung und nicht an Straßen und Brücken
  • Italien: grundsätzlich erlaubt, mancherorts ist eine Genehmigung erforderlich
  • Litauen: erlaubt auf Privatgrund und außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Lettland: nur außerorts, innerorts auf Privatgrundstücken mit Genehmigung des Besitzers
  • Niederlande: nur auf ausgewiesenen Plätzen(!) und nicht auf Privatgrund
  • Norwegen: grundsätzlich erlaubt, allerdings nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Privatgrund. Abstand zu Wohnhäusern: mindestens 150 Meter, örtliche Verbotsschilder beachten
  • Österreich: Übernachtung außerhalb von Stellplätzen maximal eine Nacht, Regionale Verbote (Wien, Stadt Salzburg, Tirol, Naturschutzgebiete)
  • Polen: grundsätzlich nicht gestattet, bei örtlichen Behörden um Genehmigung bitten
  • Schweden: grundsätzlich erlaubt, allerdings nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Privatgrund. Abstand zu Wohnhäusern: mindestens 150 Meter, örtliche Verbotsschilder beachten
  • Schweiz: von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Achtung: selbst in Kantonen, in denen das frei Stehen erlaubt ist, kann die Gemeinde die Erlaubnis aufheben!
  • Spanien: grundsätzlich nicht verboten, Genehmigung örtlicher Behörden erforderlich, nicht in der Nähe vom Strand, nicht in der Nähe von Campingplätzen

Das Frei stehen ist in folgenden Ländern verboten: 

In folgenden Ländern ist das Übernachten im Wohnmobil abseits ausgewiesener Plätze nicht erlaubt:

  • Albanien
  • Bosnien- Herzegowina
  • Bulgarien
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Portugal
  • Russland
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Ukraine
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Annalena Bauer
Annalena Bauerhttps://www.ausflugsbox.de
"In Bayern daheim - in der Welt zu Hause". Auch wenn Annalena beruflich viel und gerne weltweit unterwegs ist, gefällt es ihr "dahoam" schließlich doch am Besten. Mit "dahoam" ist allerdings nicht das heimische Wohnzimmer, sondern vielmehr Bayern und der Alpenraum gemeint. Ob zu Fuß oder mit dem Rad - Hauptsache in der Natur!

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