Führerschein

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Welchen Führerschein man zum Fahren des Wohnmobils oder Caravan-Gespanns benötigt, hängt einzig von der zulässigen Gesamtmasse ab.

Fahrer, die ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben, haben hier ein paar Vorteile. Sie dürfen eine größere zulässige Gesamtmasse bewegen, ohne eine Erweiterung machen zu müssen.

Führerschein für Wohnwagen-Fahrer: 

Einzig entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse, also das Gewicht von Zugfahrzeug und Caravan zusammen.

Alle Besitzer des FS Klasse 3, also diejenigen, die ihre Fahrprüfung vor 1999 gemacht haben, dürfen eine PKW-Caravan Kombination von bis zu 18,7 Tonnen fahren.
Einzige Beschränkung ist die Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, also das Gewicht, das der PKW maximal ziehen darf.

Seit 1999 gibt es den Führerschein der Klasse B. Inhaber dieses Führerscheins dürfen eine Kombination von bis zu 3,5 Tonnen fahren.

Seit dem 19.01.2013 gibt es die Möglichkeit, den FS der Klasse B durch eine Schulung auf die Klasse B96 zu erweitern. Die Klasse B96 berechtigt zum Fahren einer PKW-Caravan Kombination von bis zu 4,25 Tonnen Gesamtmasse.

Die Schulung dauert einen Tag und kann bei einer Fahrschule absolviert werden. Sie gliedert sich in einen Theorieteil von 2,5 Stunden, einen Praxisteil von 3,5 Stunden sowie einer einstündigen Fahrt durch den Straßenverkehr. Ausgestellt wird die Teilnahmebestätigung von der Fahrschule. Eine Prüfung ist nicht notwendig.

Je nach Region kostet die eintägige Schulung ca. 200 €. Die Umschreibung bei der Zulassungsstelle kostet noch einmal ca. 250 Euro.

Führerschein für Wohnmobil-Fahrer:

Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse gibt es keine Einschränkungen.

Fahrer, die einen FS der Klasse 3 haben (nach 1999), dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Um ein Wohnmobil bis 7,5 Tonnen fahren zu dürfen, brauchen alle, die ihren Führerschein nach 1999 erworben haben, einen LKW Führerschein. Dieser heißt „LKW-Zulassung der Klasse C1“.

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