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Gewichte und Zuladekapazitäten

Serie Recht & Regeln in Europa Teil 5/6

Wohnmobil auf Waage

Am Platz mangelt es wohl in kaum einem Wohnmobil.

Schnell landen für den dreiwöchigen Familienurlaub an der Costa Brava neben den zwölf Raviolidosen, dem Pichelsteiner Eintopf (natürlich auch aus der Dose!) dem Kasten Weißbier (gibt´s in Spanien ja keins) noch Fahrräder, Schlauchboot, Hundefutter, und, und, und… im Wohnmobil. Platz ist ja – wie schon gesagt – genügend da!

Das allerdings kann das fatale Folgen haben: nicht nur, dass vor allem im Ausland hohe Strafen drohen. Überladung beeinträchtigt das Fahrverhalten und somit die Sicherheit.

Begriffe: Leermasse, Achslast, Zuladung!? 

Es gibt Begriffe, die wir wohl alle schon einmal gehört haben.
Aber was bedeuten sie eigentlich genau?

  • Leermasse (=Leergewicht)

Die Leermasse bzw. das Leergewicht entspricht dem Eigengewicht des Fahrzeugs in Fahrbereitem Zustand.

Übersetzt heißt das:

   Eigengewicht des Fahrzeugs
+ Fahrer (wird pauschal mit 75 kg begerechnet)
+ Kraftstoff (Tank zu 90% gefüllt)
+ Wasser (Tank zu 100% gefüllt)
+ Gas (2 volle Gasflaschen)
+ Ersatzrad und zugehöriges Bordwerkzeug
+ Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck
= Leermasse 

Im Fahrzeugschein findet man die Leermasse unter Punkt 14.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist sie unter „G“ angegeben.

  • Technisch zulässige Gesamtmasse 

Die Technisch zulässige Gesamtmasse wird auch als zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bezeichnet.

Das zGG beschreibt das maximale Gewicht, mit das das Fahrzeug in „reisefertigem Zustand“ (also inklusive Zahnbürste und der Schwiegermutter) wiegen darf.

Sie ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 15 bzw. in der  Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld F1 zu finden.

Die technisch zulässige Gesamtmasse muss unbedingt eingehalten werden! Im schlimmsten Fall kann eine nicht Einhaltung zu einem geplatzten Reifen oder gar einem Achsbruch führen.

  • Zuladung

Die Zuladung wird auch als Nutzlast bezeichnet.

Die Berechnung ist ganz einfach, sie ergibt sich aus:

  Technisch zulässige Gesamtmasse
– Leermasse
= Zuladung 

Die EN-Norm 1646-2 legt eine Mindestzuladung von 85 Kilo je Gurtplatz (75 kg für den Passagier und 10 kg für dessen Gepäck) fest. Dazu kommen noch 10 Kilo je Fahrzeugmeter.

  • Achslast

Die Achslast gibt an, wie viel Gewicht jeweils auf der Vorder- bzw. Hinterachse lasten darf. Auch diese Gewichte müssen eingehalten werden. Andernfalls riskiert man nicht nur einen Achsbruch, auch das Traktionsverhalten ändert sich.

Die Angaben zur Achslast des Fahrzeugs stehen in der Betriebsanleitung.

Tipps, um Gewicht einzusparen

Natürlich gibt es ein paar kleine Stellschräubchen, mit denen man Gewicht einsparen und somit auch den Sprittverbrauch senken kann.

  • Wassertank nur zum Teil befüllen (Vor allem Neulinge fahren häufig mit vollem Wassertank los. Wasser gibt es überall, 20 Liter reichen völlig aus.)
  • den Abwassertank wann immer es möglich ist entleeren
  • Getränkevorrat minimieren
  • Vorrat an Lebensmitteln so gering wie möglich halten
  • Gasflaschen aus Aluminium verwenden (wiegen ca. die Hälfte wie Stahlflaschen)
  • Pannenspray anstelle von Ersatzreifen mitführen
  • Geschirr und Gläser aus Bambus, Melamin oder Plastik verwenden
  • Pfanne und Töpfe aus leichten Materialien kaufen
  • ggf. Fahrräder, Boote oder andere schwerere Gegenstände mieten
  • die Schwiegermutter zu Hause lassen… 😉

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