Zuladung

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Definition

Die Zuladung wird auch als Nutzlast bezeichnet.

Als Zuladung wird das maximal zulässige Gesamtgewicht minus dem Leergewicht des Fahrzeuges bezeichnet.

Nichteinhaltung der Zuladung

Die Zuladung muss der Fahrzeugführer aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall einhalten. Ist das Fahrzeug überladen, verlängert sich nicht nur der Bremsweg, im schlimmsten Fall kann es zu einem Reifenplatzer oder einem Achsbruch kommen.

Zudem droht bei Überschreitung ein Bußgeld.

Mindestzuladung

Die EN-Norm 1646-2 legt eine Mindestzuladung von 85 Kilo je Gurtplatz (75 kg für den Passagier und 10 kg für dessen Gepäck) fest. Zudem kommen noch 10 Kilo je Fahrzeugmeter hinzu.

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"In Bayern daheim - in der Welt zu Hause". Auch wenn Annalena beruflich viel und gerne weltweit unterwegs ist, gefällt es ihr "dahoam" schließlich doch am Besten. Mit "dahoam" ist allerdings nicht das heimische Wohnzimmer, sondern vielmehr Bayern und der Alpenraum gemeint. Ob zu Fuß oder mit dem Rad - Hauptsache in der Natur!