Definition
Die Zuladung wird auch als Nutzlast bezeichnet.
Als Zuladung wird das maximal zulässige Gesamtgewicht minus dem Leergewicht des Fahrzeuges bezeichnet.
Nichteinhaltung der Zuladung
Die Zuladung muss der Fahrzeugführer aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall einhalten. Ist das Fahrzeug überladen, verlängert sich nicht nur der Bremsweg, im schlimmsten Fall kann es zu einem Reifenplatzer oder einem Achsbruch kommen.
Zudem droht bei Überschreitung ein Bußgeld.
Mindestzuladung
Die EN-Norm 1646-2 legt eine Mindestzuladung von 85 Kilo je Gurtplatz (75 kg für den Passagier und 10 kg für dessen Gepäck) fest. Zudem kommen noch 10 Kilo je Fahrzeugmeter hinzu.




